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1. Kompendium der deutschen Geschichte - S. VIII

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
Viii Drittes Kapitel. .Seite Verfassung und innerer Zustand Deutschlands. Der könig» liche Fiskus verschwindet. Die großen Herzogthümer zertrümmert. Erzwürden, Kurfürsten. Allgemeine Erblichkeit der Lehngüter re. und des obrigkeitlichen Ansehens, und dadurch gegründete Landeshoheit. Klassen des Volks. Ausbildung des niedern Adels. Emporwachsen der Städte, Patricier, Handel. Ge» mildems Schicksal des Bauernstandes. Geseze . 16t Das vierte Buch. Vom großen Interregnum bis auf Kaiser Karl V. und die Kirchenreformation. 2ahr Christi 1273 bis 1519. Erstes Kapitel. - Von Rudolph von Habsburg bis auf Ludwig den Baiern. Wiederhergestellte-Ordnung. Jagd der Regenten auf die großen Lehngüter. Das Interesse derselben lenkt sich von dem allgemeinen Wohl auf die Be- förderung der Aufnahme ihrer Familiengüter . 19® Zweytes Kapitel. Von K. Karuv. bis auf K. Sigmund. Goldne Bulle. Böhmen wird blühend, Deutschland vernachlaßigt. Koncilium zu Costniz. Emporsteigen einiger fürst» ^ lichen Familien.................................202 Drittes Kapitel. Bon Albrecht It. bis Maximilian r„ Koncilium zu Bafel. Das Faustrecht erhebt sich unter Friedrichs Hi. lan- ger Regierung mehr als jemals. Maximilian sucht ihm zu wehre», giebt Deutschland die Kreis-und eine regelmasige Justizverfassung. Auswärtige Der- - -

2. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 71

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
bis zur Entstehung des deutschen Reichs. ?r zu bringen suchte, den Bedrückungen der Großen und Geistlichen häufig wehrte und größere Regelmäßigkeit in die ganze Staatsverwaltung brachte. Dem ungeachtet muß man ihn als den Mann nennen, dnrch welchen es nicht blos unglücklich gemacht, sondern bev weitem dem größer» Theile nach um seine persönliche Freyheit ge- bracht worden ist. Seine ununterbrochenen, oft in. ent- fernten Ländern zu gleicher Zeit geführten Kriege, erfor- derten zahlreiche Armeen; und diese mußte der Heer- dann verschaffen, welcher zwar schon seit langer Zeit eingeführt, aber nur dann verbindlich war, wenn das Volk selbst zur Führung des vorgeschlagenen Kriegs mit- gestimmt hatte. Es stimmte jetzt nicht mehr, und die neuen harten Gcseze forderten unbedingte Bereitwilligkeit des Staatsbürgers bey jeder Aufforderung zum Kriegs- dienste, in sehr entfernte Lander, auf eigne Kosten. Die Habsucht der Grafen und anderer Vorgesezten vermehrte noch die Härte des Gebots, aus welchem in einem kur- zen Zeitraume Hörigkeit und Leibeigenschaft vieler miu- dermächtiger oder minderbegüterter Familien erfolgen mußte. §. 10. Die Geistlichkeit bereicherte sich bey dem Unfälle des großen Haufens, durch die Frömmigkeit der Layen und durch die Freygebigkeit des Kaisers; unter seiner Begünstigung wurde sie aber mit jedem Tage vom päpst- lichen Stuhle abhängiger. Eingriffe gegen die Hoheit des Regenten, welcher sein Ansehen in einzelnen Fällen auffallend zu behaupten wußte, crlaubten^sich die Päpste, folg-

3. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 144

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
144 Hi. Buch. Dte Hohenstaufen, und die wichtigen Heinrich Iv., zu fühlen angefangen, gegenwärtig war sie schon hoch gestiegen; ein Papst, der in Deutschland so leicht Unruhen stiften konnte, vermochte äusserst wenig mit seinen diktatorischen Befehlen bey diesen republikani- schen Handelsstädten. Alle erkannten sie aber kaiserliche Hoheit und, was weit mehr ist, das justinianische Recht, welches dem Beherrscher ganz andere Vortheile und Macht gewährt, als die rohen Gewohnheitsgesetze der Deut- schen ; doch hatte das lombardische Lehenrecht auch hier nicht zu hebende Widersprüche in den Grundsäzen erzeugt. Alle Städte waren in dem Bcsize vieler Vorzüge, welche nach ihrem eigenen Systeme zur königlichen Prärogative gehören mußten; alle hegten gegenseitigen Gränz - und Handelsneid, und hatten sich endlich in zwey große Par- theyen getheilt, die sich gegenseitig von ganzem Herzen haßten; an der Spize der mächtigern stand Mayland, die schwächer» schloßen sich an Pavia. 5. 6- , Diese Lage bot einem deutschen Regenten die glän- zendsten Aussichten dar. Er stellte sich an die Spize der schwächer« Parthey, und behielt endlich beyde nach dem Ausspruche des Rechts, unter seiner wirklichen Herrschaft, erhielt dadurch neue Macht, und vorzüglich mehr Geld, als das ganze große Deutschland ihm auch bei allem gu- ten Willen hätte geben können; eben dadurch immer eine vollzählige Armee, einen Damm gegen des Papstes täg- liches Weitergreifen, eine Aussicht zur Befestigung der Herrschaft über ganz Italien, vielleicht auch zur Wieder- her-

4. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 146

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
I4<5 Iii. Buch. Die Hohenstaufen, und die wichtigen zum wirklichen Best; durch Unterhandlungen mit He in- ii 06 rich, Markgrafen von Oesterreich (nicht Oest- reich) *), dem bisherigen Besizer, dessen Land zur Ver- geltung ansehnlichen Zuwachs erhielt und mit großen Privilegien zum Herzogthum erhoben wurde. §« 6. * Der erste Zug nach Italien bezweckte blos die Er- 1155 Haltung der Kaiserkrone, die ihm Papst Hadrian Iv. aufsczte, und nähere Kenntniß des Landes. Den zwey- ten beförderten mehrere diesmal übel gelungene Anmas- sungen des Papstes, vorzüglich aber die Klagen einiger lombardischer Städte gegen das mächtige und -übermü- thige Mayland. Er sieng damit an, daß er diese Stadt mit einer Armee zur Uebergabe und Strafe nöthigte, und hielt dann den gewöhnlichen großen Reichstag ans 1153 den Roncalischen Feldern, auf welchem aber dies- mal die Ausdehnung der Vorrechte des Regenten durch Universitäts-Juristen und durch die Potesta der einzelnen Städte genau bestimmt werden sollten. Beyde sprachen nach dem römischen Rechte, und brachten dadllrch eine Menge von Regalien zum Vorschein, welche wenigstens seit Karl dem Großen kein Kaiser mehr besessen hatte. Gegen die Theorie war unterdessen bey den Städten um desto weniger etwas einzuwenden, da ihre eignen Vorsteher in der Sache mit gesprochen hatten. Desto schwe- a) Otsridi paraphrasis Evangeliorum (ab initio); Er Ostajrichi rilltet (richtet) all so Francono Kuning ical (ioll).

5. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 171

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
Abänderungen bis zum großen Interregnum. 171 italienischen Züge den Aufwand unerträglich machten, erhielten sie Unterst: znng von ihrem Dominus Ter. rae, endlich regelmäßigen Sold; wie denn überhaupt unter K. Friedrich I. zum ersten Male der Name Sold und Soldat a) auch von der Infanterie gehört wird, wahrscheinlich weil der dienende Mann monatlich einen \ Solidus erhielt. Die meisten dieser nun in Rücksicht ihrer Person, obgleich nicht in Rücksicht auf ihre Lehen, völlig befreyeten Dienstmänner, erwarben sich be- trächtliches liegendes Gut, baueten feste Burgen, trieben wo sie konnten Straßenraub, wurden aber gehenkt, wenn man sie auf der That erhaschte, und blieben durch ihre Uebung, schweren Harnisch und bepanzerten Dertrarius (Screitpferd) auf lauge Zeit die entscheidenden Männer in jedem Treffen. Unentbehrlich waren sie dadurch jedem Fürsten, fühlten auch bald ihr Gewicht, verlangten und erhielten Einfluß in die Regicruugsgeschäfte, und da der Landesherr ohne ihren Beystand nichts Wichtiges aus- führen konnte, und erst die Einwilligung der Lehensleute erhalten mußte, wenn er von ihren Bauern die jezt häu- figer werdenden Steuern erheben wollte, so erblicken wir sie in späterer Zeit, neben ihnen aus gleicher Ur- sache Schannat. Ti ad. Fuld. p. 253. a. 1048. Der Vasall diente cum fex scutis. a) Radevicus, contin. Ottonis Fris. c. 20. Legati Con- stantinop. largitione pecuniae milites, quisolidarii vocantur, colligunt. — Auch die Welfen zahlten Sold, s. Monum. Boica, T. I, p. 353. — Conr. Ur- sperg. ap. Pithoeum T. Ii, p. 311. Philippus cum non haberet pecunias, quibus salaria iivo Solda praeberet militibus etc.

6. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 175

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
Abänderungen bis zum großen Interregnum. 17,5 schied zwischen geistlichen und den Ministerialen der welt- lichen Fürsten r der Schwabenspiegel bemerkt daher sehr richtig, daß ihre Verhältniße sich nicht im Allgemeinen bestimmen lasten Dies wurde desto weniger möglich, da auch die Stifter für den alltäglichen Dienst eine an- dere Sorte niedriger Ministerialen aus Freygelassenen und andern hörigen Leuten bildeten b), welche auf die Vorzüge der höhern Klasse keinen Anspruch hatten. Das Beyspiel wirkte auch auf die weltlichen Großen; Herzoge und Grafen wollten ebenfalls für den höher» Hofdienst Ministerialen, Marschälle :c. mit ähnlichen Vorzügen haben <0, und diese Hofbeamten, welche das Ohr der Fürsten besaßen, vergaßen ihren Vortheil nicht. Die wichtigsten derselben erhielten endlich Lehngüter, auf welchen nur der Kriegsdienst haftete, erbauten sich Schlößer wie die Milites, trozten ihren Herren à), und über- Minisieriales suos in Ministeriale« Imperii assumentes, eidem concessimus, eosdem Ministeriales juribus illis uti, quibus Imperii Ministeriales utuntur.” — Ucbct' die Ministerialen der Welfen s. Monachus Wein- garten. ap. Leibnitz T. I, p. 7z1. a) G chwa b e Nspi e g el, c. Zugleich auch der Unterschied zwischen gcisil. und weltlichen Ministerialen. S.auch«.54. b) Sc dann at Tradit. Fuld. p. 55q. De infimo ordine, videlicet de Litis, aut de Censuariis facere Ministeriales abbas potestatem habeat. — Auch das Privileg. K. Ru- dolphs für Veiicdiktbaiern bey Die h el bee h. hist. Fri- fing. T, Ii, p. 126. c) Der Schwabenspiegel c. 65. bezeichnet schon die vier Hauptministerialen der weltlichen Fürsten als freye Leute. 6) Schaun at vindemiae litter, p. 7. anno 124g. Hoc anno in Thuringia — particulares discordiae ita sunt mul*

7. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 154

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
154 Ill-Buch. Die Hohenstaufen, und die wichtigen lähmte. Er verlebte den Rest seiner Tage in der Stille, 1218 starb in seinen Familien-Besizungen, und Friedrich Ii. war allgemein anerkannter König. §. 4. Er hatte dem Spolienrechte entsagen und dem Papste 1215 vorzüglich und schriftlich versprechen müssen, nie die stci- lische Krone mit der deutschen zu vereinigen, sondern seinem Sohne Heinrich die Regierung des erstern Lan- des abzutreten. Statt diesem Versprechen getreu zu 1213 seyn, ließ er nach Otto's Tod den nemlichen Heinrich zum römischen König wählen, und gab dadurch Veran- lassung zum Mißtrauen und sorgfältiger Beobachtung jeder seiner künftigen Schritte. Oeffcntliche Uneinigkeit 1220 wurde für jezt noch bey der Kaiserkrönung zu Rom durch das wiederholte feyerlichc Versprechen eines Kreuz- zugs verhütet. Da aber Friedrich in Sicilien Verfügun- gen über die Geistlichkeit traf, die dem päpstlichen Sy- steme geradezu entgegen standen, da er Nachfrage wegen der entzogenen Reichsgüter hielt, die lombardischen Städte angrif, und den Kreuzzug unter mancherley, meist sehr richtigen Gründen von einer Zeit zur andern aufzögerte, da endlich Damiettc verloren gieng: so brach der lang verhaltene Grimm des Papstes Gregor Ix. los. Ver- gebens entschuldigte sich Friedrich mit seiner wahrschein- lich nicht erdichteten Krankheit, er kam in den Bann. 1227 Um seinen Eifer zu bezeugen, trat er nun den Kreuzzug an, und kam auf das Neue in den Bann, weil er ihn 1228 als Gebannetcr angetreten hatte. Tausend Hindernisse legten

8. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 179

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
Abänderungen Lis zum großen Interregnum. 179 Frage, ob ein solcher Mann ehrbar, das heißt, ob er lehensfähig sey und unter eigenem Heerschilde bey dem Heerbanne erscheinen und Anspruch auf Erwerbung höherer Stellen machen könne. Sieben Heerschilde oder Rangstufen bey der Armee nahm man zur Zeit der Ho- henstaufen an; den fünften hatten die Kriegsfällen, den sechsten die Ministeriales. Ob der völlig freye Bauer den siebenten habe, dies stand nun in Frage. Der Schwabenspiegel wagt es nicht entscheidend darüber zu sprechen. „ Die Kunige ban also gesczet swor nicht von ritterlicher Art, daß der mit dem siebenten Heer- schilde nichts zu thun habe, und sollen Lehn rechts darben." Dies war so viel als keine Entscheidung/ denn dies eben stand in Frage, ob der freye Bauer von ritterlicher Art geboren sey. In einer ganz andern Stelle liefert er auch die richtige Auslegung : „ Rechtlchtt kommt mit Recht in die siebente Hand, weil sieben Heer- schiide sind die Lehcnrecht haben." a) Der Bauer blieb dem ungeachtet verdrängt. Die Ministeriales/ welche dem größten Theile nach von geringerer Abkunft waren als er, hatten ihm nicht nur durch den sechsten Heer- schild den Rang abgewonnen, sondern in Vereinigung mit den Kriegsvasallen schloßen sie ihn völlig aus, und bildeten in Zukunft eine eigene Zunft, den niedern Adel/ in welche der Zutritt jedem andern versagt war, ohne weitere Rücksicht auf frey oder nicht frey seyn. Die rittermäßige Geburt, durch welche man Anspruch erhielt Ritter werden zu können, blieb aber noch lange fort M 2 füt -) Schwab erispies el, Lebensecht, c. 1&5. beysenk-nlwls,

9. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 158

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
158 Hi. Buch. Die Hohenstaufen, und die wichtigen §. 7. Deutschland halle nun keinen König, schien auch kei- nen haben 51t wollen, weil jeder Große bey der namen- losen damaligen Verwirrung seinen Vortheil besser als bey der Regierung eines allgemeinen Regenten, befördern zu können glaubte. Es verlangte kein deutscher Fürst den Thron. Der minder mächtige glaubte auf demselben den Untergang seiner eignen Besiznngcn zu finden, und selbst die ansehnlichern fanden es bedenklich, der gefähr- lichen Würde sich zu unterziehen. Einen sehr mächtigen, den Ottokar von Böhmen, wollten die Fürsten nicht, weil er ihre erworbenen Rechte hätte in Gefahr bringen können. Deutschland würde also wohl lange gar keinen Regenten bekommen haben, wenn nicht der Papst und durch ihn die geistlichen Fürsten die Wahl betrieben hät- ten. Man wendete sich an Auswärtige und wählte mit getheilter Parthey Alphonsus, den König von Kasti- lien, und Richard, des Königs von England Bruder, beyde für ihr baares Geld und wegen noch größerer Versprechungen. Alphonsus kam nie nach Deutschland, er erließ Dekrete, welche niemand befolgte; Richard brachte viel Geld mit sich, bezahlte seine Wähler reich- lich, wird also mit Feycrlichkeit und 2ubel zu Aachen gekrönt; er ertheilt Privilegien, welche man herzlich gern annimmt; aber er befiehlt auch, und niemand gehorcht. Innerliche Kriege gegen seinen Bruder, den König von England rüsten ihn häufig aus Deutschland weg; und dies war eben so gut, denn zum Befehlen wollte man keinen König haben. Bey der Streitigkeit zwischen den beyden

10. Kompendium der deutschen Geschichte - S. 183

1819 - Nürnberg : Monath und Kußler
Abänderungen bis zum großen Interregnum. 185 Verwaltung geschah übrigens im Namen des Kaisers, der seine Schultheißen zur Verwaltung der Justiz, und in mehrern seine Burggrafen sezte. Ter lcztern suchte man sich allmahlig zu entledigen, und die erstem waren gewöhnlich die ersten Männer des Magistrats selbst. Die Zahl der Bürger vermehrte sich der Vortheile wegen täglich, ob man gleich Sorge trug, keinen aufzunehmen, auf den ein Auswärtiger als Herr Anspruch machen konnte und mit Ertheilung des Bürgerrechts sehr karg wurde; selbst Mitglieder des wirklichen, das heißt hohen Adels finden sich als Bürger in den Städten a). Sehr gerne nahm man freye Leute auf, deren Gut und Hei- math in fremder Herren Lande lag. Sie erhielten den Schuz der Stadt, und die Stadt Einfluß auf entfern- tere Gegenden. Mit Recht eiferten die Fürsten gegen diese Pfahlbürger. — Die Anstrengungen der Städte zur Erhaltung ihres Gleichgewichts erforderten bedeu- tenden Aufwand, welcher bey ausserordentlichen Fällen Besteuerung der Bürger zur Nothwendigkeit machte, ge- wöhnlich aber durch indirekte Auslagen auf Lebensmittel rc. bestritten wurde. Man nannte diese Auflagen das Ungeld, welches bald Nachahmung bey andern Stan- den fand b). §. ti. a) Cliron. Montis Seren i, a. 1202. „Ekkehardus quidam nobilis civis Herbipolensis.— Duo quo» que fratres Hcnricus et Bodo de Ravensburg, quo» rum avunculus erat Henricus de Calathin, mare- schalcus regis Pliilippi cives erant ejusdem ci- vitatis. ” b) Cliron, Ep iscop, Spirans, ap. Eceard, T. ir,'p. 2263. „ Con*
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